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Inhaltsverzeichnis1. Fachinformationsveranstaltung für Verwaltungsbeiräte und Wohnungseigentümer 20102. Energieausweis für Gebäude 3. Zinsen der Deutsche Kreditbank AG |
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1. Fachinformationsveranstaltung für Verwaltungsbeiräte und Wohnungseigentümer 2010Die ELB-Immobilien Verwaltungs GmbH hat eine erfolgreiche Tradition fortgesetzt:Am 22.02.2010 fand bereits zum sechsten Mal eine Fachinformationsveranstaltung statt, an der Verwaltungsbeiräte der von ELB betreuten WEG`s sowie weitere interessierte Eigentümer teilnahmen. Das Team von ELB konnte über 50 Eigentümer im World Trade Center Dresden begrüßen. Die Fachvorträge beschäftigten sich mit wichtigen aktuellen Problemen. Herr Jens Einert, Fa. Antennen Einert Dresden stellte Entwicklungstendenzen der Medienversorgung vor. Insbesondere stellte er die Vor- und Nachteile von Kabelsignalversorgung bzw. Satellitenanlagen vor und dokumentierte entscheidende Entwicklungstendenzen für die nächsten Jahre. Dazu gehören u.a. die Abschaltung des analogen Empfangs von Satellitensignalen, der Ausbau des HD-Fernsehens sowie weitere Möglichkeiten des Internetfernsehens. Herr RA Dietmar Strunz, Kanzlei Strunz Alter Chemnitz brachte den Eigentümern die neueste Rechtssprechung des BGH und von Obergerichten nahe. Insbesondere interessierten Fragen rund um die Eigentümerversammlung, der Hausordnung sowie des Hausgeldinkassos. Abschließend stellte der Geschäftsführer von ELB-Immobilien Verwaltungs GmbH, Herr Dr. Näke, die wichtigsten Ergebnisse der Verwaltungstätigkeit im Jahr 2009 dar und benannte die Schwerpunkte für die Eigentümerversammlungen des Jahres 2010, die bei ELB bereits am 3. März 2010 beginnen werden. Nach über 2 Stunden intensiven Erfahrungsaustausches schloss ein kleiner Imbiss die gelungene Veranstaltung ab. Die Skripte von Herrn Einert und Herrn Strunz können auf dieser Homepage unter "Spezialinfos" abgerufen werden. 04.03.2010 |
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2. Energieausweis für GebäudeWas ist ein Energieausweis für Gebäude?Ein Energieausweis für Gebäude ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Ener-gieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden. Ab wann brauchen Gebäude- und Wohnungseigentümer einen Energieausweis? Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Interessenten ab dem 01. Juli 2008 ein Energieausweis zugänglich zu machen. Ab dem 01. Januar 2009 gilt dies auch für alle übrigen Wohngebäude. Ab dem 01. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. In welchen Fällen wird ein Energieausweis benötigt? Wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet oder ver-mietet oder geleast werden. Bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten muss nur dann ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn im Zuge der Modernisierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt. Ein Energieausweis gilt im Regelfall 10 Jahre. Findet in einem Gebäude kein Nutzerwechsel statt und ergeben sich auch keine anderen Gründe, die zur Ausstellung verpflichten, besteht kein gesetzlicher Zwang einen Energieausweis auszustellen. Was geschieht, wenn Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht eingehalten werden? Die Nichteinhaltung der EnEV kann als Ordnungswidrigkeit belangt werden. Ein Eigentümer kann belangt werden, wenn der Energieausweis dem Interessenten nicht vorgelegt wird. Welche Rechte können Mieter aus dem Energieausweis ableiten? Sind z.B. Mietminderungen bei hohen Heizkosten zu erwarten? Der Energieausweis dient lediglich der Information der zukünftigen Nutzer über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes. Der zukünftige Verbrauch und die entsprechenden Energiekosten des Nutzers lassen sich aus dem Energieausweis jedoch nicht ableiten. Entsprechend lassen sich auch keine Forderungen einklagen oder durch Mietminderung durchsetzen. Der Nutzer hat ebenfalls keinerlei Anspruch auf Umsetzung der im Ener-gieausweis enthaltenen Modernisierungstipps. Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis? Für Bestandsgebäude - Wohn- wie Nichtwohngebäude - können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Energie-verbrauchs erstellt werden. Für beide Verfahren werden Berechnungsvorschriften durch die EnEV geregelt. Energieausweise werden in der Regel für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Gebäudeteile oder Wohnungen erstellt. Ausnahmen gibt es nur für Wohngebäude, bei denen ein nicht unerheblicher Teil nicht für Wohnzwecke oder wohnähnliche Zwecke genutzt wird. In diesen Fällen ist je ein Energieausweis für den Wohngebäudeteil und für den Nichtwohngebäudeteil zu erstellen. Die Energieausweise für alle von uns betreuten Immobilien wurden erstellt und können in unserem Büro eingesehen werden. Alle Immobilieneigentümer haben die Möglichkeit, die Ausweise über den Objektzugang für die jeweiligen Häuser auf unserer Homepage einzusehen. 01.02.2010 |
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3. Zinsen der Deutsche Kreditbank AGDie Guthabenzinsen für Instandhaltungsrücklagekonten betragen bei der DKB 1,00 % p.a. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.dkb.de.02.02.2010 |
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